Wohnungseigentumsrecht

Allgemeines

Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (kurz: WEG) geregelt. Das Wohnungseigentumsrecht beschreibt die Sonderkonstellation, dass eine Wohnung eines Gebäudes als Sondereigentum in das Eigentum einer oder mehrerer Personen fallen kann. Die restliche Fläche des Gebäudes, welches nicht als Sondereigentum in das Eigentum einer oder mehrerer Personen fällt, nennt man Gemeinschaftseigentum und steht jedem Eigentümer zu gleichen Teilen zu.

Aus dieser Grundfallgestaltung können sich nunmehr vielseitige Konflikte der Eigentümer

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untereinander als auch im Verhältnis zu dem sog. Verband der “Eigentümergemeinschaft” ergeben. Als Beispiel wäre in diesem Zusammenhang die sog. Eigentümerversammlung zu nennen, die mindestens 1 mal pro Jahr einberufen werden muss um u.a. über die finanziellen Mittel  der Eigentümergemeinschaft zu beschließen. Im Rahmen dieser Eigentümerversammlung werden Beschlüsse gefasst. Hierbei kann es vorkommen, dass einzelne Eigentümer nicht mit den gefassten Beschlüssen einverstanden sind. Dagegen sieht das WEG die sog. “Anfechtungsklage” vor, die innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung erhoben werden muss. Häufig kommt es vor, dass im Rahmen von Beschlüssen sog. “Sonderumlagen” festgelegt werden, die erhebliche finanzielle Folgen für jeden einzelnen Eigentümer haben. Solche Beschlüsse unterliegen ebenfalls der 1-monatigen Anfechtungsfrist.

Herr Kühnel vertritt sie auch in Sachverhalten mit den Schwerpunkten

  • Wohngeldberechnungen
  • Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen
  • Teilungserklärungen
  • Bauträgerverträgen.

Zögern Sie also nicht Rechtsanwalt Kühnel anzusprechen. Es laufen wichtige Fristen, bei deren Versäumnis Sie Gefahr laufen, Ihre Rechte vollständig zu verlieren.

Sie sind auf der Suche nach einem Anwalt im Wohnungseigentumsrecht?

Rechtsanwalt Timo Kühnel vertritt Mandanten als Anwalt im Wohnungseigentumsrecht und in dortigen Angelegenheiten jeglicher Art sowohl in der außergerichtlichen Phase als auch in gerichtlichen Verfahren. Da im Wohnungseigentumsrecht vielmals wichtige Fristenregelungen greifen, zögern Sie nicht Rechtsanwalt Kühnel kurzfristig zu kontaktieren. Andernfalls kann es zu schwierigen Problemstellungen kommen und Ihre Ansprüche eventuell nicht mehr durchsetzbar machen. 

Rechtsberatung zum Immobilienerwerb

Rechtsanwalt Kühnel berät eine Vielzahl seiner Mandanten im Stadium des Immobilienerwerbs. In diesem Zusammenhang gilt es auf wichtige rechtliche Fallgestaltungen hinzuweisen, um eine für die Mandanten sichere Zukunftsperspektive zu schaffen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie planen eine einzelne Wohnung oder ein Ein- oder Mehrfamilienhaus zu erwerben oder aber einen Bauträgervertrag abzuschließen. Rechtsanwalt Kühnel berät Sie zu sämtlichen Vorgehensweisen im Rahmen seiner fachlichen Kompetenz und seinen Erfahrungswerten.

Die abschließenden Entscheidungen treffen ausschließlich die Gerichte

Die Rechtsprechung des Wohnungseigentumsrechts ist vielseitig und bedarf der genauen Betrachtung. In Berlin sind ausschließlich die einzelnen Amtsgerichte in der ersten Instanz für die Bezirke zuständig, in denen sich die Wohnungen / Einheiten befinden. Im einzelnen sind dies folgende Gerichte:

  • Amtsgericht Charlottenburg,
  • Amtsgericht Köpenick,
  • Amtsgericht Lichtenberg,
  • Amtsgericht Mitte,
  • Amtsgericht Neukölln,
  • Amtsgericht Pankow-Weißensee,
  • Amtsgericht Schöneberg,
  • Amtsgericht Spandau,
  • Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg,
  • Amtsgericht Tiergarten und
  • Amtsgericht Wedding.
Amtsgericht Wedding

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Sollte sich ein Rechtsstreit auch über die zweite Instanz (für Berlin die einzelnen Berufungskammern des Landgerichts Berlin) ziehen, so entscheidet schließlich der Bundesgerichtshof und dort der 5. Zivilsenat über die einzelnen Rechtsfragen. Sollten Sie sich für die Rechtsprechung interessieren empfehlen wir Ihnen ein Blick in die Kategorie Aktuelles. Dort werden regelmäßig die aktuellen Entscheidungen der einzelnen Gerichte und auch des Bundesgerichtshofes näher beleuchtet.

Kontakt:

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